Wieso richtet ihr keine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag ein?
Wir haben das lange diskutiert und uns mehrheitlich gegen ePetition (die Petitions-Plattform des Deutschen Bundestags) und für openPetition entschieden.
Grund: Wir befürchten, dass die kleine Gruppe der aktiven Vorbereiter es nicht stemmt, in den wenigen Wochen, die eine ePetition „Zeit hat“, genügend Unterstützung zu bekommen. Was wir brauchen ist aber genau das: Zeit!
openPetition ermöglicht uns im Gegensatz zu ePetition aber, das Anliegen länger als vier Wochen (Frist zur Erreichung des Quorums von 50.000 Unterschriften) laufen zu lassen. Wir haben uns für drei Monate entschieden. Das wäre bei ePetition nicht möglich gewesen.
Danach landet die Petition sowieso im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
Wenn ich unterzeichne, wie sicher sind meine Daten bei openPetition?
Die Datenschutzerklärung von openPetition können Sie hier lesen.
openPetition war bereits Plattform für einige hundert Petitionen. Fälle von Datenmissbrauch wurden nicht bekannt. openPetition arbeitet engagiert im Bereich des Petitionsrecht und wurde beispielsweise vom Bundesministerium des Inneren eingeladen, auf der CEBit 2012 einen Vortrag zum Thema zu halten. Nach jetzigem Wissenstand ist die Plattform nicht mehr oder weniger seriös als die des Deutschen Bundestags.
Desweiteren äussert openPetition bedenken gegen den Umgang mit Petitionsdaten bei ePetition, der Plattform des Deutschen Bundestags: So wird bemängelt, dass dort jede Unterzeichnung mit vollem Namen geschehen muss — sichtbar für jeden. Die Möglichkeit einer anonymen Petitionszeichnung (das bedeutet: der Name wird zwar eingegeben, jedoch nicht öffentlich angezeigt) ist bei ePetition nicht gegeben. Vielmehr kann dort jeder die Zeicherliste einsehen und benutzen (siehe Artikel vom 18. September 2012).
openPetition dagegen ermöglicht es dem Unterzeichner, dass die persönlichen Daten nicht öffentlich angezeigt werden. Wir halten das für einen Beitrag zum Datenschutz, den ePetition nicht bietet.
Gibt’s von der Petition eine englische Version?
Nein, es gibt keine englische Version. Dazu war bislang keine Zeit. Natürlich sind auch nicht-deutschsprachige Unterzeichner gerne gesehen. Es “zählen” letztlich nur die der Bürger unseres Landes, da es sich um eine Petition an den Bundestag handelt.
Können auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterzeichnen?
Natürlich können auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterzeichnen. Es “zählen” zwar nur die aus der Bundesrepublik, da es sich um eine Petition an den Bundestag handelt, jedoch ist auch jede andere Unterschrift ein Zeichen! Und wer weiss: Vielleicht entwickelt sich aus der Unterstützung, die wir bereits jetzt aus dem Ausland haben, in anderen Ländern eine ähnliche Initiative wie diese hier?
Was passiert, wenn das Quorum (50.000 Unterschriften) nicht erreicht wird?
Grundsätzlich muss ein Petent vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags angehört werden, wenn eine Petition 50.000 Unterschriften erreicht. Ausnahmen gibt es dann, wenn eine Petition beispielsweise erkennbar unsinnig ist oder das Anliegen bereits erledigt. Der Petitionsausschuss kann allerdings auch Petitionen mit weniger als 50.000 Unterschriften akzeptieren und behandeln.
Im vorliegenden Fall besteht dafür eine gute Chance, denn erstens bildet das Vorbringen eine begründete Meinung der Mehrheit der Bevölkerung ab und der Deutsche Bundestag ist zuständig für die Gesetzgebung in dieser Sache.
Findet die Petition ein Echo in anderen Ländern?
Wir hatten bisher (nach 39 Stunden Laufzeit) Unterzeichner aus neun anderen Ländern (Luxemburg, Österreich, Schweiz, Dänemark, Niederlande, Polen, Spanien, Südafrika, USA). Und es geht weiter: Lesen Sie mehr.